Bewerbung
Wir freuen uns über Ihr Interesse am Studiengang Literaturübersetzen!
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Bewerbungsprozess sowie Antworten auf die häufigsten Fragen.
Gerne stellen wir Ihnen den Studiengang und die Möglichkeiten der Studiengestaltung auch in einem persönlichen Gespräch vor (online oder vor Ort). Um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder Fragen zu stellen, die auf dieser Seite nicht beantwortet werden, wenden Sie sich an .
Bewerbungen für das Wintersemester 2024/25 sind ab dem 01.05.2024 möglich. Die Bewerbungsfrist endet am 15.08.2024.
Bewerbung für das Wintersemester 2024/25
Bewerbungen für das Wintersemester 2024/25 sind ab dem 01.05.2024 möglich. Die Bewerbungsfrist endet am 15.08.2024. Verspätete Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Hier geht es zum Bewerbungsportal
Wir bieten Sprechstunden speziell für Studieninteressierte an, bei denen wir Ihnen den Studiengang und Möglichkeiten der Studiengestaltung vorstellen und weitere Fragen beantworten. Vereinbaren Sie gern einen individuellen Beratungstermin per .
Zulassungsvoraussetzungen
Folgende Qualifikationen sind für eine Zulassung zum Masterstudiengang Literaturübersetzen erforderlich:
- ein mindestens mit dem Bachelorgrad (Mindestnote 2,5) abgeschlossenes, fachlich einschlägiges Studium
Der Studiengang kann mit einer Ausgangssprache (Englisch, Französisch oder Spanisch) oder mit zwei Ausgangssprachen (Englisch-Französisch, Englisch-Italienisch oder Englisch-Spanisch) studiert werden.
Als fachlich einschlägig gilt ein Studium, bei dem für jede gewählte Ausgangssprache folgende Anforderungen erfüllt sind:
- mindestens 10 CP im Bereich der Sprachpraxis
- mindestens 4 CP im Bereich der Literatur- und/oder Sprachwissenschaft
Gegebenenfalls kann ein Teil dieser Leistungen noch nachstudiert werden. Ein Auslandssemester in einem Land der gewählten Ausgangssprache kann als äquivalent zu 10 ECTS im Bereich der Sprachpraxis anerkannt werden. Internationale Bewerber:innen, die über keine Hochschulzugangsberechtigung aus dem deutschsprachigen Raum verfügen, müssen zusätzlich Deutschkenntnisse auf dem Niveau C2 (nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) nachweisen.
Es werden auch Bewerbungen berücksichtigt, in denen der Abschluss eines ersten wissenschaftlichen Studiums zur Bewerbungsfrist noch nicht bescheinigt ist, jedoch aller Voraussicht nach bis zum Ende der Einschreibfrist bescheinigt werden kann. Bitte legen Sie der Bewerbung in diesem Fall die Kopie eines aktuellen Leistungsnachweises bei. Die Zulassung erfolgt bis zur Nachreichung der Unterlagen unter Vorbehalt.
Alle Prüfungsleistungen im ersten wissenschaftlichen Studium müssen bis zum Ende des vorhergehenden Sommersemesters (d. h. bis zum 30. September) eingereicht worden sein.
Einschreibung
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist erhalten die Studienbewerber:innen einen schriftlichen Nachweis über die besondere Eignung für den Studiengang Literaturübersetzen. Mit diesem Bescheid können Sie sich über das Studierendensekretariat der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf einschreiben.
Übergangsregelung von Bachelor zu Master für HHU-interne Studierende
Um zum Masterstudium zugelassen zu werden, müssen Sie am Bewerbungsverfahren teilnehmen. Außerdem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Bis zum 30. September (Ende Sommersemester) müssen alle BN- und AP-Leistungen des Bachelorstudiums abgeschlossen und die Bachelorarbeit eingereicht sein.
- Die Note für die Bachelorarbeit muss noch nicht vorliegen.
- Hier greift die Übergangsregelung: Nach Rückmeldung als Bachelor, Benotung der Bachelorarbeit sowie Vorlage des Zeugnisses erfolgt eine Umschreibung auf den Master.
Wichtig: Hierzu muss eine Rückmeldung bis zum 01. September erfolgt sein! Diese Frist bitte unbedingt einhalten!