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Bewerbung

Wir freuen uns über Ihr Interesse am Studiengang Literaturübersetzen! 

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Bewerbungsprozess sowie Antworten auf die häufigsten Fragen.

Gerne stellen wir Ihnen den Studiengang und die Möglichkeiten der Studiengestaltung auch in einem persönlichen Gespräch vor (online oder vor Ort). Um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder Fragen zu stellen, die auf dieser Seite nicht beantwortet werden, wenden Sie sich an .

Bewerbungen für das Wintersemester 2024/25 sind ab dem 01.05.2024 möglich. Die Bewerbungsfrist endet am 15.08.2024

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Bewerbung für das Wintersemester 2024/25

Bewerbungen für das Wintersemester 2024/25 sind ab dem 01.05.2024 möglich. Die Bewerbungsfrist endet am 15.08.2024. Verspätete Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

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Wir bieten Sprechstunden speziell für Studieninteressierte an, bei denen wir Ihnen den Studiengang und Möglichkeiten der Studiengestaltung vorstellen und weitere Fragen beantworten. Vereinbaren Sie gern einen individuellen Beratungstermin per .

Zulassungsvoraussetzungen

Folgende Qualifikationen sind für eine Zulassung zum Masterstudiengang Literaturübersetzen erforderlich:

  • ein mindestens mit dem Bachelorgrad (Mindestnote 2,5) abgeschlossenes, fachlich einschlägiges Studium

Der Studiengang kann mit einer Ausgangssprache (Englisch, Französisch oder Spanisch) oder mit zwei Ausgangssprachen (Englisch-Französisch, Englisch-Italienisch oder Englisch-Spanisch) studiert werden.

Als fachlich einschlägig gilt ein Studium, bei dem für jede gewählte Ausgangssprache folgende Anforderungen erfüllt sind:

  • mindestens 10 CP im Bereich der Sprachpraxis
  • mindestens 4 CP im Bereich der Literatur- und/oder Sprachwissenschaft

Gegebenenfalls kann ein Teil dieser Leistungen noch nachstudiert werden. Ein Auslandssemester in einem Land der gewählten Ausgangssprache kann als äquivalent zu 10 ECTS im Bereich der Sprachpraxis anerkannt werden. Internationale Bewerber:innen, die über keine Hochschulzugangsberechtigung aus dem deutschsprachigen Raum verfügen, müssen zusätzlich Deutschkenntnisse auf dem Niveau C2 (nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) nachweisen.

Es werden auch Bewerbungen berücksichtigt, in denen der Abschluss eines ersten wissenschaftlichen Studiums zur Bewerbungsfrist noch nicht bescheinigt ist, jedoch aller Voraussicht nach bis zum Ende der Einschreibfrist bescheinigt werden kann. Bitte legen Sie der Bewerbung in diesem Fall die Kopie eines aktuellen Leistungsnachweises bei. Die Zulassung erfolgt bis zur Nachreichung der Unterlagen unter Vorbehalt.

Alle Prüfungsleistungen im ersten wissenschaftlichen Studium müssen bis zum Ende des vorhergehenden Sommersemesters (d. h. bis zum 30. September) eingereicht worden sein.

 

Einschreibung

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist erhalten die Studienbewerber:innen einen schriftlichen Nachweis über die besondere Eignung für den Studiengang Literaturübersetzen. Mit diesem Bescheid können Sie sich über das Studierendensekretariat der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf einschreiben.

 

Übergangsregelung von Bachelor zu Master für HHU-interne Studierende

Um zum Masterstudium zugelassen zu werden, müssen Sie am Bewerbungsverfahren teilnehmen. Außerdem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Bis zum 30. September (Ende Sommersemester) müssen alle BN- und AP-Leistungen des Bachelorstudiums abgeschlossen und die Bachelorarbeit eingereicht sein.
  • Die Note für die Bachelorarbeit muss noch nicht vorliegen.
  • Hier greift die Übergangsregelung: Nach Rückmeldung als Bachelor, Benotung der Bachelorarbeit sowie Vorlage des Zeugnisses erfolgt eine Umschreibung auf den Master.

Wichtig: Hierzu muss eine Rückmeldung bis zum 01. September erfolgt sein! Diese Frist bitte unbedingt einhalten!

FAQ

Die Bewerbung findet online über das zentrale Bewerbungsportal der HHU statt: https://digstu.hhu.de/ 

Zunächst müssen Sie sich mit Ihren persönlichen Daten registrieren. Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit einer Benutzerkennung, mit der Sie sich einloggen und den Bewerbungsprozess beginnen können. Am besten halten Sie ggf. benötigte Nachweise im PDF-Format direkt bereit. Sie können Ihre Bewerbung aber auch zwischendurch speichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiter bearbeiten. Sind alle Angaben und Nachweise vollständig, muss der Antrag “abgegeben” werden. Er kann dann nachträglich immer noch bearbeitet werden, dafür muss man ihn aber zunächst “zurückziehen” und schließlich erneut “abgeben”.

Weitere Hinweise zu HISinOne finden sich hier:

https://digstu.hhu.de/qisserver/pages/cm/app/app_help.face

Benötigt werden das Bachelorzeugnis (sofern bereits vorhanden) und das Transcript of Records (oder eine aktuelle Leistungsübersicht). Beide können als Scan im PDF-Format hochgeladen werden.

Bei abgeschlossenem Bachelorstudium der entsprechenden Fremdsprache wird kein zusätzlicher Sprachnachweis in Form von Sprachprüfungen o. Ä. benötigt. In diesem Fall gilt das Transcript bereits als Sprachnachweis und wird an der entsprechenden Stelle hochgeladen.

Ein “fachlich einschlägiges”, mindestens mit dem Bachelorgrad abgeschlossenes Studium mit der Mindestnote 2,5. “Fachlich einschlägig” bedeutet, dass für jede gewählte Ausgangssprache mindestens 10 CP im Bereich Sprachpraxis und mindestens 4 CP im Bereich Literatur- und/oder Sprachwissenschaft absolviert wurden.

Wir berücksichtigen auch Bewerbungen, in denen der Abschluss des vorigen Studiums  zur Bewerbungsfrist noch nicht bescheinigt ist, jedoch aller Voraussicht nach bis zum Semesterbeginn bescheinigt werden kann. 

Statt Bachelorzeugnis und Transcript of Records ist in diesem Fall eine aktuelle Übersicht der Leistungen hochzuladen. Die Zulassung erfolgt bis zur Nachreichung der Unterlagen unter Vorbehalt. Damit eine vorläufige Einschreibung in den Master möglich ist, müssen alle Prüfungsleistungen des Bachelors bis spätestens zum 30. September absolviert werden (d. h. die Bachelorarbeit muss bis dahin abgegeben, aber noch nicht benotet sein).

Gegebenenfalls können fehlende Leistungen im Umfang von bis zu 6 CP noch nach der Einschreibung nachstudiert werden.

Sofern Sie die benötigten 10 + 4 CP pro Ausgangssprache (siehe “Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?”) aus einem fachlich einschlägigen Studium mitbringen und über das Transcript of Records nachweisen können, ist darüber hinaus kein weiterer Sprachnachweis notwendig. Laden Sie an der entsprechenden Stelle im Bewerbungsprozess einfach Ihr Transcript of Records (oder eine aktuelle Leistungsübersicht) hoch.

Erfüllen Sie diese Voraussetzungen nicht, sollten Sie vor der Bewerbung in jedem Fall Rücksprache mit der Studiengangskoordination halten (Mail an oder ). Ggf. ist es dann sinnvoll, an dieser Stelle ein Sprachzertifikat oder einen Nachweis über einen Auslandsaufenthalt hochzuladen.

Da der Studiengang ausschließlich das literarische Übersetzen in die Zielsprache Deutsch lehrt, ist eine ausgezeichnete, nuancierte Sprachqualität im Deutschen von Nöten. Internationale Bewerber:innen ohne Hochschulzugangsberechtigung aus dem deutschsprachigen Raum müssen Deutschkenntnisse nachweisen, die mindestens dem Niveau C2 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) entsprechen.

Bei konkreten Fragen und allgemeinem Beratungsbedarf können Sie sich jederzeit gerne an die Studiengangskoordination wenden (Mail an , Anglistik: , Romanistik: . Wir suchen gerne gemeinsam mit Ihnen nach individuellen Lösungen und beraten per Mail oder (Online-)Sprechstunde.

Am besten geben Sie in der Bewerbung beide potenziellen Ausgangssprachen an und laden für beide die Nachweise hoch. Bekommen Sie für beide Sprachen die Eignung ausgesprochen, können Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt immer noch für das 1-Sprachen-Modell entscheiden. Wenn wir nur für eine der beiden Sprachen die Eignung aussprechen können, wird die Bewerbung natürlich trotzdem berücksichtigt und nicht abgelehnt.

Bei der Sprache, für die Sie sich nicht bewerben wollen, können Sie die entsprechenden Felder einfach frei lassen oder "0" eintragen.

Für zusätzliche Dokumente gibt es auf der Bewerbungsplattform den Bereich “Optionale Unterlagen”. Kommentare und Freitexteingaben sind nicht möglich. Wenden Sie sich zur Erläuterung im Zweifelsfall direkt an oder .

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist erhalten alle erfolgreichen Bewerber:innen einen schriftlichen Nachweis über die “besondere Eignung für den Studiengang Literaturübersetzen”, mit dem sie sich über das Studierenden Service Center (SSC) offiziell immatrikulieren können.

Sollten Ihrer Bewerbung entscheidende Nachweise oder Angaben fehlen, wenden wir uns ggf. mit Rückfragen an Sie.

Informationen zur Einschreibung und den benötigten Unterlagen finden Sie hier: 

https://www.hhu.de/studium/bewerbung-und-einschreibung/bewerbungsportal/zulassungsfreie-einschreibung

Auch Bachelorabsolvent:innen der HHU müssen am Bewerbungsverfahren über HISinOne teilnehmen und die Eignung für den Masterstudiengang ausgesprochen bekommen. Anschließend erfolgt allerdings keine Neueinschreibung, sondern ein Fachwechsel. Dafür müssen Sie sich unbedingt innerhalb der regulären Rückmeldefrist für den Bachelor zurückmelden und bis spätestens zum 30.9. alle Studien- und Prüfungsleistungen für den Bachelor (inklusive der Bachelorarbeit) einreichen. Auf Grundlage des vorläufigen Notendurchschnitts wird eine Eignung unter Vorbehalt ausgesprochen. Nach Vorlage des Bachelorzeugnisses mit der Mindestnote 2,5 erfolgt dann eine nachträgliche Umschreibung in den Master.

Erste Anlaufstelle für Probleme und Fragen, die auf dieser Seite nicht beantwortet werden, ist die zentrale Mailadresse des Studiengangs: . Unsere studentischen Hilfskräfte helfen gerne, wo sie können, oder verweisen Sie an andere Anlaufstellen.

Bei individuellem Beratungsbedarf kann auch gerne direkt ein Gesprächstermin mit Yvonne Liebermann () vereinbart werden.

Verantwortlichkeit: